Ratgeber · Stand Oktober 2026
PV-Angebot verhandeln: Fragen an den Installateur
PV-Angebot verhandeln heißt zuerst vergleichen: gleicher Umfang, Preis je kWp, Einzelpreise. Diese Fragen stellst du dem Installateur, bevor du unterschreibst.
Zuerst denselben Umfang, dann den Preis
Ein PV-Angebot verhandeln beginnt mit einem vergleichbaren Umfang. Die Verbraucherzentrale schreibt mit Stand 26. August 2026, dass die Preise zwischen Anbietern teilweise erheblich auseinanderliegen und dass mehrere Angebote den Vergleich lohnen. Dieselbe Seite stellt den Umfang vor den Preis: Gerüst und Umbau des Zählerschranks gehören in den Preis, wenn sie nötig sind. Ein Standardpaket passt nicht auf jedes Dach. Vor dem Angebot gehört ein Termin vor Ort.
Die Checkliste der Verbraucherzentrale NRW, PDF vom Juli 2024, sagt dasselbe zum Inhalt: Die Unterschiede sitzen im Preis und in den Leistungen. Komponenten und Arbeiten sollen mit Einzelpreisen dastehen, sonst bleibt unsichtbar, welche Zeile den Abstand macht.
Zwei Endbeträge werden ein Vergleich, wenn beide Angebote Gerüst, Anmeldung, Zählerschrank und Inbetriebnahme entweder enthalten oder als eigenen Preis ausweisen. Was unter „nicht enthalten“ oder „bauseits“ steht, ist ein Nachtrag. Den klärst du, bevor du über den Restbetrag sprichst.
Die Preisspanne auf Euro je kWp legen
Die vergleichbare Zahl ist der Preis geteilt durch die Modulleistung in Kilowattpeak, und der Speicher kommt dabei heraus. So steht es in der Checkliste. Finanztip beschreibt für 2026 eine übliche Spanne von 1.000 bis 2.000 Euro je kWp ohne Speicher und rät, möglichst nicht mehr als 1.600 Euro je kWp zu zahlen. Mit Speicher lautet die Obergrenze 2.200 Euro je kWp für das Paket, der Speicher selbst höchstens 600 Euro je Kilowattstunde. Dieselben Obergrenzen nutzt der Check auf dieser Seite. Sie sind keine eigene Marktstatistik und kein Anspruch auf einen bestimmten Nachlass.
Die Checkliste vom Juli 2024 setzt für Anlagen über 6 kWp etwa 1.200 bis 2.000 Euro je kWp an, Speicher herausgerechnet. Kleinere Anlagen können darüber liegen. Der Preisindex der Verbraucherzentrale, Stand 28. August 2026, zeigt an 71 Angeboten ohne Speicher, dass der Preis je kWp mit der Größe sinkt und die Angebote in einer Klasse weit streuen. Die Tabelle ist nach dieser Seite keine aktuelle Preisliste. Eine Abweichung nach oben soll der Fachbetrieb erklären.
Rechne beide Angebote auf Euro je kWp, mit und ohne Speicher. Liegt eines über der Finanztip-Obergrenze oder deutlich über dem anderen, frag nach der Position, die den Abstand erklärt. Fehlt im günstigeren Angebot eine Zeile, kann der Abstand ein späterer Nachtrag sein. Die Klassenmittel stehen im Text zum Preis je kWp.
| Anlage ohne Speicher | möglichst nicht über 1.600 €/kWp |
|---|---|
| Übliche Spanne ohne Speicher | 1.000 bis 2.000 €/kWp |
| Paket mit Speicher | möglichst nicht über 2.200 €/kWp |
| Speicher allein | höchstens 600 €/kWh |
Fragen, die den Umfang festnageln
Schick die Fragen schriftlich, als Antwort auf das Angebot. Was der Betrieb ergänzt, gehört in das überarbeitete Angebot. Die Checkliste und die Planungshinweise der Verbraucherzentrale geben die Punkte vor. Formuliere sie als Fragen an den Anbieter.
- Welche Leistung in kWp ist angeboten, und welche Module und welcher Wechselrichter sind mit Typ benannt?
- Was kostet dasselbe Angebot ohne Speicher? Die Checkliste will diese Differenz, wenn der Speicherpreis nicht einzeln steht, auch dann, wenn im Speicherpreis noch ein Hybridwechselrichter steckt.
- Ist das Gerüst oder ein anderer Arbeitsschutz enthalten, oder fehlt die Position?
- Ist eine Erneuerung des Zählerschranks enthalten, ausdrücklich unnötig, oder offen? Einen Betrag, der für jedes Haus gilt, veröffentlicht die Verbraucherzentrale nicht.
- Sind Installation samt Kleinmaterial, Inbetriebnahme, Ertragsüberwachung und Dokumentation enthalten?
- Wer meldet beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister an, und ist beides im Preis? Die Pflicht zur Eintragung bleibt bei der betreibenden Person. Ohne Eintragung im Marktstammdatenregister gibt es nach der Verbraucherzentrale keine EEG-Vergütung.
- Liegt dem Angebot ein Termin vor Ort zugrunde?
- Welche Zeilen stehen unter „nicht enthalten“ oder „bauseits“?
Anzahlung, Umsatzsteuer und Miete
Auf der Planungsseite sagt die Verbraucherzentrale: keine Vorschüsse für Leistungen oder Lieferungen, die noch nicht erbracht sind. Die Checkliste ergänzt: Vorkasse möglichst ganz oder weitgehend vermeiden. Wird sie vereinbart, feste Liefer- und Installationstermine schriftlich zusichern lassen. Eine zulässige Prozentgrenze nennt sie nicht. Der Check auf dieser Seite markiert hohe Anzahlungen nach seinen eigenen Regeln. Die Frage lautet: Welcher Betrag wird wann fällig, und welcher Termin steht daneben?
Für viele Anlagen an oder auf Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG, samt Installation und Speicher, soweit das Gesetz den Fall erfasst. Die Checkliste fragt, ob null Prozent im Angebot steht, und nennt Wallboxen als Beispiel für einen Posten, der ausgenommen sein kann. Ob dein Angebot unter den Nullsteuersatz fällt, steht im Angebot und im Gesetz. Stehen 19 Prozent auf Modulen, Wechselrichter oder Speicher, frag nach dem Grund.
Ein anderer Vertrag ist die Miete oder Pacht. Die Verbraucherzentrale nennt mit Stand 26. August 2026 meist 80 bis 300 Euro im Monat und Laufzeiten von meist mindestens 20 Jahren. Die Summe übersteigt die Anschaffung beim Kauf fast immer deutlich, manchmal um das Zwei- bis Dreifache. Die Anlage gehört dir nicht, Betreiber bist du trotzdem, und bei Verkauf oder Erbe laufen die Verträge weiter. Frag nach der Summe über die Laufzeit, neben einem Kaufangebot desselben Umfangs.
Die Wirtschaftlichkeitsrechnung zerlegen
Viele Angebote legen eine Rechnung zu Amortisation oder Ersparnis bei. Die Checkliste schreibt, dass dort häufig unrealistische Annahmen stehen. Prüfen heißt die Werte abfragen. Der angesetzte Strompreis soll der Arbeitspreis sein, ohne Grundpreis. Je höher er ist, desto früher rechnet sich die Anlage in der Vorlage. Preissteigerungen über 3 Prozent im Jahr hält die Verbraucherzentrale NRW über einen so langen Zeitraum für sehr unrealistisch.
Zwei Quoten werden leicht vermischt. Die Eigenverbrauchsquote ist der Anteil des erzeugten Solarstroms, den der Haushalt selbst nutzt. Die Checkliste fragt, ob diese Quote zum eigenen Verbrauch passt. Etwas anderes ist die Deckung des Jahresverbrauchs. Die Verbraucherzentrale nennt auf der Planungsseite, Stand 26. August 2026, rund 30 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs als Deckung durch eine typische Anlage und rund 70 Prozent, wenn ein Speicher dazukommt. Das sind Werte für ein typisches Haus. Eine Vorlage deutlich darüber ist eine Rückfrage an den Betrieb, zusammen mit der Ertragsprognose für die geplante Ausrichtung.
Der Zeitraum entscheidet mit. Die Checkliste schreibt, die Anlage könne wahrscheinlich 30 Jahre oder länger liefern, in dieser Zeit aber Reparaturen und ein Tausch von Batterie und Wechselrichter anfallen. Die Einspeisevergütung läuft 20 Jahre. Idealerweise soll sich die Investition davor amortisieren. Bei einem längeren Zeitraum frag, welcher Preis für eingespeisten Strom nach Jahr 20 angesetzt ist.
Die Sätze hängen am Inbetriebnahmemonat. Die Verbraucherzentrale nennt mit Stand 26. August 2026 seit dem 1. August 2026 7,70 Cent je Kilowattstunde Überschuss bis 10 kWp und 6,66 Cent für den Anlagenteil darüber. Volleinspeisung kann bis zu 12,22 Cent bringen, senkt die eigene Stromrechnung aber nicht und ist dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme zu melden. Für private Haushalte hält die Checkliste den Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung für die attraktivere Variante. Seit Februar 2025, so dieselbe Planungsseite zum Solarspitzengesetz, werden Zeiten mit negativen Börsenpreisen nicht vergütet; der Zeitraum wird angehängt, gespeicherter Solarstrom wird vergütet. Nach aktuellem Stand der Verbraucherzentrale entfällt die bisherige Einspeisevergütung ab 2027. Frag, welche Variante und welchen Satz die Vorlage für den geplanten Monat ansetzt und ob sie Vergütung in negativen Preiszeiten oder nach 2026 einrechnet.
Was du dem teureren Angebot schickst
Liegt ein vollständiges Angebot je kWp deutlich höher, schick drei Sätze zurück. Den Preis je kWp beider Angebote, Speicher getrennt. Die Positionen, die aus deiner Sicht den Abstand erklären, mit der Bitte um Bestätigung. Und die Frage, welche Position sich streichen lässt, ohne Anmeldung, Gerüst oder die nötige Hauselektrik wegzulassen. Ein fehlendes Gerüst senkt nur die Summe. Antworten gehören ins überarbeitete Angebot.
Der Upload auf dieser Seite sortiert ein einzelnes PDF nach festen Regeln, unter anderem Preis je kWp, Speicherpreis und fehlende Umfangspunkte. Das Gespräch mit dem Betrieb und das zweite Angebot bleiben bei dir.
Häufige Fragen
Wie viele Angebote brauche ich, bevor ich verhandle?
Die Verbraucherzentrale sagt: mehrere. Die Preise für dieselbe Größe liegen teils weit auseinander. Eine feste Mindestzahl nennt die Planungsseite nicht. Zwei vollständige Angebote mit demselben Umfang zeigen schon eine Spanne. Ein weiteres lohnt, wenn die ersten beiden verschiedene Leistungen enthalten.
Was frage ich zur Anzahlung?
Die Checkliste der Verbraucherzentrale NRW rät, Vorkasse ganz oder weitgehend zu vermeiden. Wird sie trotzdem vereinbart, sollen feste Liefer- und Installationstermine schriftlich daneben stehen. Ob der Betrieb darauf eingeht, entscheidet er. Dieser Text beurteilt keine Vertragsklausel.
Ist ein Preis über 1.600 Euro je kWp ein Grund abzulehnen?
Finanztip setzt 1.600 Euro je kWp als Obergrenze für die Wirtschaftlichkeit der Anlage ohne Speicher, nicht als Marktmitte. Kleine Anlagen liegen je kWp höher, das zeigt der Preisindex der Verbraucherzentrale. Frag, welche Position den Preis erklärt, und leg ein zweites Angebot mit demselben Umfang daneben.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Planung einer Solaranlage — Stand 26. August 2026. Mehrere Angebote, Ortstermin, Umfang vor dem Preis, keine Vorschüsse auf noch nicht erbrachte Arbeit. Deckung etwa 30 Prozent ohne Speicher und etwa 70 Prozent mit Speicher. Einspeisevergütung ab 1. August 2026. Miete meist 80 bis 300 Euro im Monat.
- Verbraucherzentrale NRW: Checkliste Photovoltaik-Angebote (PDF) — PDF, Juli 2024. Einzelpreise, Preis je kWp mit herausgerechnetem Speicher, Spanne etwa 1.200 bis 2.000 Euro je kWp über 6 kWp. Vorkasse vermeiden, Wirtschaftlichkeitsannahmen prüfen, Preissteigerung über 3 Prozent im Jahr sehr unrealistisch.
- Finanztip: Photovoltaik — Obergrenzen 1.600 €/kWp ohne Speicher, 2.200 €/kWp mit Speicher, Speicher höchstens 600 €/kWh. Übliche Spanne 1.000 bis 2.000 €/kWp.
- Verbraucherzentrale: Was kostet eine Photovoltaikanlage? — Stand 28. August 2026. Preisindex aus 71 Angeboten. Innerhalb einer Größenklasse streuen die Preise. Abweichungen nach oben soll der Fachbetrieb erklären. Die Tabelle ist keine aktuelle Preisliste.
- § 12 UStG — Nullsteuersatz für viele Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohnungen. Ob ein konkretes Angebot darunter fällt, steht im Angebot und im Gesetz.
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