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Ratgeber · Stand Oktober 2026

Versteckte Kosten im PV-Angebot

Gerüst, Zählerschrank und Netzanmeldung stehen oft neben dem Modulpreis. Was die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur dazu sagen und welche Positionen im Angebot fehlen dürfen.

Der Modulpreis ist nicht der Zahlbetrag

Viele Angebote führen Module und Wechselrichter sauber auf und lassen die Arbeiten weg, die auf fast jedem Dach anfallen. Die Verbraucherzentrale nennt ausdrücklich das Gerüst und den Umbau des Zählerschranks: wenn sie nötig sind, gehören sie in den Preis. Dieselbe Stelle warnt vor Vorschüssen für Leistungen oder Lieferungen, die noch nicht erbracht sind.

Fixkosten erklären auch den höheren Preis je kWp bei kleinen Anlagen. Die Verbraucherzentrale nennt Gerüst und Einspeisetechnik als Posten, die kaum mit der Modulzahl wachsen. Eine kleine Anlage trägt dieselben Posten auf weniger Leistung.

Drei Posten, die häufig neben dem Paket stehen

Gerüst. Ohne eine Zeile dazu weißt du nicht, ob die Montage es einschließt. Bei einem Steckersolargerät auf Balkon, Garage oder im Garten entfällt es nach der Verbraucherzentrale oft. Auf dem Wohnhausdach in der Regel nicht.

Zählerschrank. Die Verbraucherzentrale beschreibt den Umbau als teilweise notwendig und sehr kostspielig, und beim Steckersolargerät als meist unnötig. Einen Betrag, der für jedes Haus gilt, veröffentlicht sie nicht. Diesen Betrag erfinden wir hier nicht. Frag ihn ab, wenn die Position fehlt, und lass dir sagen, ob der vorhandene Schrank reicht.

Netzanmeldung und Marktstammdatenregister. Die Anlage wird beim Netzbetreiber angemeldet. Zusätzlich führt die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister für netzgekoppelte Erzeuger und Batteriespeicher. Die Verbraucherzentrale nennt Inbetriebnahme, Stilllegung, technische Änderungen und einen Betreiberwechsel als meldepflichtig, nur online, und empfiehlt, die Anmeldung dem Betrieb zu überlassen. Die EEG-Vergütung setzt die Eintragung voraus. Steht „Anmeldung“ nicht im Angebot, ist sie entweder enthalten, ohne dass du es siehst, oder sie bleibt an dir hängen.

So liest du die letzte Seite

Such die Zeile „nicht enthalten“ oder „bauseits“. Dort stehen die Nachträge. Ein vollständiges Angebot nennt Montage, Verkabelung, die Wechselstromseite, den Überspannungsschutz, den Zählerschrank, die Anmeldung, die Inbetriebnahme und die Unterlagen, jeweils als enthalten oder als eigener Preis.

Der Check markiert fehlende Punkte als Risiko in Euro nur als grobe Rechenhilfe innerhalb seiner Regeln, nicht als Angebot eines Betriebs und nicht als Preis, den die Verbraucherzentrale genannt hätte. Der sichere Weg bleibt die Rückfrage mit der konkreten Position.

Häufige Fragen

Muss das Gerüst im Angebot stehen?

Wenn für die Montage ein Gerüst nötig ist, soll es nach der Verbraucherzentrale im Preis enthalten sein. Fehlt die Position, ist unklar, ob sie fehlt oder ob ohne Gerüst gearbeitet wird. Beides gehört in eine Rückfrage.

Wer meldet die Anlage an?

Beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Meldung dem Installationsbetrieb zu geben. Die Pflicht zur Eintragung trifft die betreibende Person. Ohne Eintragung im Marktstammdatenregister gibt es nach der Verbraucherzentrale keine EEG-Vergütung.

Was kostet ein neuer Zählerschrank?

Die Verbraucherzentrale nennt den Umbau als eigenen und mitunter sehr kostspieligen Posten, ohne einen Eurobetrag, der für jedes Haus gilt. Steht er nicht im Angebot, frag, ob er nötig ist und was er kostet. Ein pauschaler Aufschlag wäre erfunden.

Quellen

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Angebot gegen diese Punkte legen

Der Check ist kostenlos. Er liest dein Angebot und wendet feste Regeln an. Keine Vermittlung, keine Provision.

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